Kältemittel werden in der Schweiz durch Anhang 2.10 der Chemikalien-Risikoreduktions-Verordnung (ChemRRV) geregelt. Ein wesentliches Ziel dieser Regelungen ist die Verminderung der Emissionen von ozonschichtabbauenden und stark klimaerwärmenden Kältemitteln. Die Entwicklung dieser Verordnung spiegelt dabei den fortschreitenden Stand der Technik wider. Die letzte Änderung von Anhang 2.10 ChemRRV wurde vom Bundesrat am 17. April 2019 beschlossen.
Die Vollzugshilfe „Anlagen mit Kältemitteln: vom Konzept bis zum Inverkehrbringen“ erläutert und präzisiert diese Bestimmungen. Sie legt für die verschiedenen Anwendungsbereiche den Stand der Technik fest. Eine überarbeite Fassung dieser Vollzugshilfe, einschliesslich der ab 1. Januar 2020 geltenden Regelungen, wird in Kürze publiziert.
Eine Vorabversion aus der Vernehmlassung liegt bereits vor. In unserer Zusammenfassung sind die wesentlichen Änderungen ersichtlich.
Wichtigste Inhalte:
Zusammenfassung Leplan (Pdf)
Vorabversion Vollzughilfe (Pdf)
(Matthias Brügger)